Wie stoppe ich die Vollstreckung nach meinem bestätigten Zahlungsplan?
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Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 26.06.2019 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1958)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die durch den Zahlungsplan erreichte Reduktion der Forderung auf die Quote in einem anhängigen Exekutionsverfahren, das auf die Einbringung der gesamten Forderung gerichtet ist, ist mit Oppositionsklage nach § 35 EO entgegenzutreten.OGH 3 Ob 63/19i, 26.06.2019
- Die mit rechtskräftiger Bestätigung eines Zahlungsplans eintretende Restschuldbefreiung erfasst auch den (sogar gesetzlichen) Unterhaltsrückstand.OGH 3 Ob 63/19i, 26.06.2019
- Hier: Eine Entscheidung des High Court des Vereinigten Königreichs Großbritannien.OGH 3 Ob 77/11m, 11.05.2011
- Die Berechtigung der Oppositionsklage hängt nicht von der gänzlichen oder teilweisen Erfüllung des Zwangsausgleichs ab; schon der (rechtskräftig bestätigte) Abschluss eines Zwangsausgleichs im Gesellschaftskonkurs wirkt sich auch auf die Forderung des Gesellschaftsgläubigers gegen die Gesellschafter aus.OGH 3 Ob 167/02h, 26.02.2003
- Dies gilt ebenso für den Fall eines Zwangsausgleichs im Konkurs über das Vermögen der OHG mit den - identischen - Wirkungen des § 164 Abs 2 KO.OGH 3 Ob 167/02h, 26.02.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0001126 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 3 Ob 63/19i, 26.06.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 35 · Einwendungen gegen den Anspruch
- EO § 40 · Antrag auf Einstellung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Ein rechtskräftig bestätigter Ausgleich wirkt sich auf Höhe und Fälligkeit der Forderung aus, das Gericht berücksichtigt ihn im Prozess aber nur, wenn Sie ihn einwenden. Versäumen Sie das, werden Sie zur vollen Zahlung verurteilt. Kommt der Ausgleich erst später zustande, können Sie ihn gegen die Vollstreckung einwenden.
Ja. Sie können sich nur gegen den Anspruch wehren, für den die Zwangsvollstreckung bewilligt wurde, und nur solange sie läuft. Maßgeblich ist der Schluss der Verhandlung in erster Instanz: Spätestens dann muss die Vollstreckung bewilligt und noch nicht beendet sein, sonst wird die Klage abgewiesen.