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Kann ein bestätigter Zahlungsplan wegen Fehlern noch angefochten werden?

günstig für Schuldner betrifft Schuldner, Gläubiger
Nein. Die einzige Voraussetzung für die Aufhebung des Insolvenzverfahrens ist, dass der Zahlungsplan rechtskräftig bestätigt wurde. Mit dieser Bestätigung sind allfällige Mängel des Zahlungsplans geheilt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 30.08.2017 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Einzige Voraussetzung für die Aufhebung des Konkurses ist die rechtskräftige Bestätigung des Zahlungsplans. Allfällige Mängel des Zahlungsplans werden durch die rechtskräftige Bestätigung geheilt.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114816 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

KO §196

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Wirkungen der Insolvenzeröffnung nach Aufhebung

Ja. Wird der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgehoben und die Sache zur Ergänzung an das Erstgericht zurückverwiesen, bleiben die Wirkungen der Eröffnung vorerst bestehen. Sie enden erst, wenn der Antrag rechtskräftig ab- oder zurückgewiesen ist. Liegen die Voraussetzungen doch vor, wird bloß ausgesprochen, dass die Wirkungen aufrecht bleiben.

günstig für Gläubiger Prozess nach Feststellung der Forderung

Ja. Dass Ihre Forderung im Insolvenzverfahren festgestellt wurde, hindert weder eine spätere Klage auf Zahlung noch die Fortsetzung eines unterbrochenen Verfahrens. Die Feststellung bindet die Gerichte dabei bis hinauf zum Höchstgericht.

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