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Kann die Teilung scheitern, weil ich sonst die Wohnung verliere?

günstig für Beklagter betrifft Miteigentümer, Beklagter, Kläger, Bewohner
Ja, das ist möglich. Führt die Teilung dazu, dass Sie durch die Versteigerung des Hauses Ihre Wohnung verlieren, während der Kläger die seine behält, sind die Interessen krass ungleich. Ein solches Begehren gilt als zur Unzeit und zum Nachteil des Beklagten erhoben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 06.04.2021 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1968)

Ein von krass ungleichen Interessenlagen ausgehendes, in seinen Auswirkungen mit einer eklatanten vermögensrechtlichen Benachteiligung des beklagten Mitteilhabers verbundenes Teilungsbegehren ist zur Unzeit und zum Nachteil des Beklagten erhoben (hier: Bekl. verliert durch Versteigerung des Hauses Wohnung, Kl. behält sie, weil seine Gattin Mieterin ist).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013322 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Aufteilung in Eigentumswohnungen statt Verkauf

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günstig für Kläger Anmerkung der Teilungsklage im Grundbuch

Ist Ihre Klage auf Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft im Grundbuch angemerkt, schadet Ihnen ein späterer Verkauf des Anteils nicht. Das Urteil kann trotzdem ergehen und wirkt auch gegen den neuen Miteigentümer, weil er durch die Anmerkung gewarnt war. Nur wer sich auf seinen guten Glauben berufen kann, bleibt davon verschont.

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