Kann die Teilung scheitern, weil ich sonst die Wohnung verliere?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 06.04.2021 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013322 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 11.
- OGH 5 Ob 26/21s, 06.04.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 64/17y, 27.06.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wenn Sie als Miteigentümer geklagt werden und statt eines Verkaufs die Aufteilung in einzelne Eigentumswohnungen wollen, müssen Sie darlegen, dass das im konkreten Fall überhaupt möglich ist. Sinnvollerweise machen Sie dazu einen konkreten Vorschlag, wie aufgeteilt werden soll. Zwingend notwendig ist ein solcher Vorschlag aber nicht.
Ist Ihre Klage auf Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft im Grundbuch angemerkt, schadet Ihnen ein späterer Verkauf des Anteils nicht. Das Urteil kann trotzdem ergehen und wirkt auch gegen den neuen Miteigentümer, weil er durch die Anmerkung gewarnt war. Nur wer sich auf seinen guten Glauben berufen kann, bleibt davon verschont.