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Wann kommt die Teilung zu einem ungünstigen Zeitpunkt?

günstig für Teilungsgegner betrifft Miteigentümer, Geschwister, Erben, Ehegatten
Dann, wenn ein Umstand außerhalb der Beteiligten liegt und alle gleich trifft, etwa dass sich derzeit kein angemessener Preis erzielen lässt. Er verhindert die Teilung nicht, macht sie aber gerade jetzt unzweckmäßig und für beide Seiten schädlich. Der Zustand muss vorübergehend sein und absehbar wegfallen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (79 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Unzeit ist ein objektiver außerhalb der Beteiligten bestehender und für alle Beteiligten in gleicher Weise wirkender Umstand, der die Teilung zwar nicht verhindert, aber zur gegebenen Zeit unzweckmäßig und für beide Teile schädigend macht. Sie liegt insbesondere vor, wenn sich kein angemessener Preis erzielen lässt (JBl 1933/167). Es muss sich aber um einen vorübergehenden Zustand handeln, von dem zu erwarten ist, dass er in naher Zeit wegfallen wird (JBl 1935/301). RG vom 23.07.1941, VIII 60, DREvBl 1941,312

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013287 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 79.

Im Gesetz

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