Zum Inhalt springen

Kann ich während der Scheidung die Teilung des Hauses verlangen?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Miteigentümer, Liegenschaftseigentümer
Ihre Teilungsklage kann daran scheitern, dass sie den anderen benachteiligt. Das Ergebnis einer Vermögensauseinandersetzung fällt nämlich ganz unterschiedlich aus, je nachdem ob nach den allgemeinen Regeln über das Miteigentum oder nach den Regeln über die Aufteilung nach der Scheidung geteilt wird. Wird das Scheidungsverfahren nicht ordentlich fortgesetzt, fällt dieses Hindernis weg.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 03.04.2020 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Da das Ergebnis einer Vermögensauseinandersetzung zwischen Miteigentümern ein ganz unterschiedliches sein kann, je nachdem, ob die Auseinandersetzung nach den Vorschriften des § 830 ABGB oder nach jenen der §§ 81 ff EheG vorzunehmen war, kann einer während eines Scheidungsverfahrens erhobenen Teilungsklage der Einwand des Nachteils entgegengehalten werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112736 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Familienrecht · Vorrang der Aufteilung vor der Teilungsklage
Eigentum und Grundbuch · Teilung trotz schwerer Nachteile
Wohnungseigentum · Teilung im gemischten Haus
Eigentum und Grundbuch · Teilungshindernis bei belastetem Anteil
Eigentum und Grundbuch · Teilungsausschluss bei Stockwerkseigentum