Kann ich die Vollstreckbarkeit eines Behördenbescheids vor Gericht bestreiten?
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 08.11.2022 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Anbringung der Bescheinigung gemäß § 15a ForstG als Stampiglie auf einem in Papierform vorliegenden Gleichstück des Teilungsplans mag die Praxis mancher Verwaltungsbehörde sein, eine gesetzliche Verpflichtung besteht für eine solche Vorgangsweise jedoch nicht. Vielmehr stellt die Bescheinigung gemäß § 15a ForstG eine an sich selbstständige Urkunde dar.OGH 5 Ob 80/13w, 17.12.2013
- Davon zu unterscheiden ist aber die Frage der Beurteilung, ob eine Rechtskraftbestätigung der bescheiderlassenden Verwaltungsbehörde überhaupt vorliegt.OGH 5 Ob 115/10p, 21.10.2010
- Der Eintritt der Rechtskraft des Bescheides ist schon wegen des Grundsatzes der Gewaltentrennung nicht vom Exekutionsgericht zu prüfen.OGH 3 Ob 161/06g, 21.12.2006
- Hier: Zum Umfang der Prüfungsbefugnis des Grundbuchsgerichts bezüglich der Richtigkeit einer Rechtskraftbestätigung der bescheiderlassenden Verwaltungsbehörde.OGH 5 Ob 313/00s, 27.02.2001
- Diese Bindung ist aber nur für die Bewilligung der Exekution von Bedeutung.OGH 1 Ob 627/95, 22.11.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008852 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 13.
- OGH 5 Ob 173/22k, 08.11.2022, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 172/22p, 20.10.2022, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 1 · Exekutionstitel
- EO § 7 · Bestimmtheit des Exekutionstitels – Bestätigung der Vollstreckbarkeit
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für eine gesetzwidrig oder irrtümlich erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit sieht das Gesetz die Aufhebung vor. Dasselbe gilt sinngemäß, wenn nur eine Rechtskraftbestätigung zu Unrecht erteilt wurde.
Ob eine Forderung erloschen ist, kann auch ein Schiedsgericht feststellen, wenn die Parteien das vereinbart haben. Ob die Zwangsvollstreckung deshalb unzulässig ist, darf hingegen nur ein staatliches Gericht entscheiden.