Ist auch ein Beschluss des Gerichts endgültig bindend?
betrifft Prozessparteien, Antragsteller, Antragsgegner
Nicht nur Urteile, sondern auch Beschlüsse können endgültig bindend werden. Das gilt, soweit darin über materielle Rechtsverhältnisse entschieden wird.
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Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 25.03.2026 (26 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Auch Beschlüsse sind der materiellen Rechtskraft teilhaft, soweit sie Entscheidungen über materielle Rechtsverhältnisse enthalten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kontaktrecht; vorläufige Regelungen nach § 107 Abs 2 AußStrG.OGH 9 Ob 61/16k, 24.03.2017
- Dies gilt auch für abweisende Entscheidungen über Provisorialanträge nach § 107 Abs 2 AußStrG.OGH 2 Ob 19/11z, 30.05.2011
- Hier: Vorläufige Übertragung der Obsorge.OGH 3 Ob 140/08x, 11.07.2008
- Nach Rechtskraft kommt eine Nichtigerklärung von Provisorialverfahren und -entscheidung nicht in Frage.OGH 5 Ob 38/07k, 03.07.2007
- Hier: Verfahrensgestaltender Beschluss, der weder prozessbeendend wirkt noch das zu entscheidende Rechtsverhältnis neu gestaltet.OGH 10 Ob 10/06b, 14.11.2006
Alle 15 Ergänzungen anzeigen
- Beschlüsse über Sicherungsanträge im Provisorialverfahren nach der EO sind der materiellen Rechtskraft fähig.OGH 3 Ob 153/02z, 23.10.2002
- Unzweifelhaft betrifft die Entscheidung über eine Ersatzpflicht nach § 394 EO ein solches materielles Rechtsverhältnis, weshalb die Rechtskraft die Entscheidung über einen identischen Antrag hindert.OGH 1 Ob 88/01z, 24.04.2001
- Die Vorschriften des § 411 ZPO finden auf Beschlüsse, mit denen die Entscheidung über einen Rechtsschutzspruch verweigert wird (Zurückweisung der Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges) Anwendung.OGH 1 Ob 12/93, 20.04.1993
- Prozessbeendende Beschlüsse, mit denen über Rechtsschutzansprüche erkannt wurde, erwachsen materiell in Rechtskraft.OGH 1 Ob 618/92, 11.11.1992
- Bei Beschlüssen ist der Umfang der Rechtskraft durch den Inhalt des Abweisungsgrundes bestimmt.OGH 1 Ob 548/80, 30.04.1980
- Einstweilige VerfügungOGH 4 Ob 367/76, 09.11.1976
- Daher Sanierung etwaiger Verfahrensmängel und keine nachträgliche Überprüfung der sachlichen Richtigkeit.OGH 3 Ob 14/75, 28.01.1975
- Hier: Gerichtliche AufkündigungOGH 4 Ob 552/72, 06.06.1972
- Auch Bewilligungen von einstweiligen Verfügung (hier nach § 382 Z 6, 8 EO).OGH 1 Ob 86/69, 08.05.1969
- Auch Bewilligungen von einstweiligen Verfügungen (so zB nach § 382 Z 8 EO).OGH 2 Ob 74/58, 16.04.1958
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041398 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 26.
- OGH 3 Ob 211/25p, 25.03.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 180/19k, 16.01.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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