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Ist eine Amtsbestätigung des Gerichts ein anfechtbarer Beschluss?

betrifft Erben, Eltern, Eigentümer
Ja. Eine solche Bestätigung des Gerichts, etwa für eine Eintragung im Grundbuch oder über die Obsorge, ist rechtlich ein Beschluss. Sie wird deshalb auch wie ein Beschluss behandelt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 11.07.2016 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Die "Amtsurkunde" iS des § 278 Abs 2 AußStrG, 352 EO ist ein (Feststellungs-) Beschluss (§§ 62, 65 EO).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0002141 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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