Muss ich zahlen, obwohl die Exekution aufgeschoben wurde?
günstig für Verpflichteter betrifft Verpflichteter, Gläubiger, Auftraggeber
Wird die Ermächtigung zur Ersatzvornahme aufgeschoben, ist auch die Eintreibung des rechtskräftig auferlegten Kostenvorschusses gehemmt. Dafür braucht es aber einen eigenen Aufschiebungsbeschluss. Nach einer solchen Aufschiebung darf keine Exekution zur Hereinbringung dieser Vorschusskosten bewilligt werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 14.04.2026 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Infolge Aufschiebung der Ermächtigung des betreibenden Gläubigers zur Ersatzvornahme ist auch die Vollstreckung des rechtskräftigen Auftrages zur Vorauszahlung der Kosten gehemmt. Es bedarf aber eines eigenen Aufschiebungsbeschlusses. Nach Aufschiebung der Exekution nach § 353 EO kann ein Exekutionsantrag zur Hereinbringung der vorschussweisen Kosten nicht bewilligt werden (vgl 3 Ob 407/54).
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0001657 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 196/25x, 14.04.2026, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 42 · Aufschiebung der Exekution
- EO § 353 · Erwirkung vertretbarer Handlungen
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