Zum Inhalt springen

Muss ich die Kosten der Ersatzarbeiten im Voraus zahlen?

günstig für Gläubiger betrifft Verpflichteter, Gläubiger, Auftraggeber, Auftragnehmer
Zahlt der Verpflichtete den auferlegten Kostenvorschuss, hat er die geschuldete Handlung damit noch nicht erfüllt. Die vorgeschossenen Beträge sind ein für die Durchführung nötiger Aufwand und zählen damit zu den Kosten der Vollstreckung. Diese Kosten sind im Voraus zu zahlen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 14.04.2026 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Mit der Leistung des Kostenvorschusses ist der gem § 353 Abs 1 EO durchzusetzende Anspruch durch den Verpflichteten nicht erfüllt. Die vom Verpflichteten gem §§ 353 Abs 2 EO vorgeschossenen Kosten stellen vielmehr einen zur Durchführung der Exekution erforderlichen Aufwand dar, sie gehören zu den notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung und sind daher Exekutionskosten, welche vorauszuzahlen sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0001079 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Nebengebühren im Exekutionstitel

Im Titel muss eine bestimmte Geldsumme stehen, und zwar auch für Nebenkosten. Die bloße Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit einem Darlehen auflaufenden Kosten zu ersetzen, reicht für eine Exekution nicht aus.

günstig für Schuldner Feststellungsklage vor der Exekution

Solange noch keine Vollstreckung läuft, können Sie feststellen lassen, dass die rechtskräftig zugesprochene Forderung erloschen ist. Wird während dieses Verfahrens die Vollstreckung bewilligt, bleibt Ihr rechtliches Interesse bestehen. Auf eine Gegenrechnung, die Sie schon im früheren Verfahren hätten vornehmen können, dürfen Sie die Klage aber nicht stützen.

Verwandte Fragen

Exekution · Kostenvorschuss bei der Ersatzvornahme
Exekution · Aufschiebung und Kostenvorschuss
Exekution · Ersatzvornahme bei nicht erbrachten Arbeiten
Exekution · Kosten nach erfolgreicher Einwendung
Vertragsrecht · Baubehördliche Aufträge beim Eigentümerwechsel