Was muss ich bei einer Unterlassungsklage genau angeben?
betrifft Kläger, Beklagte, Nachbarn, Unternehmer
Bei einer Unterlassungsklage müssen Sie bestimmt angeben, welche Handlungen der Beklagte unterlassen soll. Gegebenenfalls gehört auch dazu, wann und wo das gelten soll.
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 18.03.2025 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Bei Unterlassungsklagen ist bestimmt anzugeben, welche Handlungen der Beklagte, allenfalls auch wann und wo, zu unterlassen hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Immission durch Gestank.OGH 3 Ob 153/03a, 22.10.2003
- Bei Geräuschimmissionen (gemäß § 364 Abs 2 ABGB) wird ein Verbot an den Lärmverursacher, einen bestimmten Geräuschpegel (gemessen nach dB) zu überschreiten, von der Rechtsprechung anerkannt. Es bleibt dem Beklagten (Störer) überlassen, wie er sich an diese Beschränkung hält, also welche Vorkehrungen er konkret zur Verhinderung der verbotenen Immissionen setzt.OGH 2 Ob 55/99y, 29.04.1999
- Eine gewisse allgemeine Fassung des Unterlassungsgebotes - allerdings im Verein mit konkreten Einzelverboten - ist meist schon deshalb notwendig, um Umgehungen nicht allzu leicht zu machen.OGH 4 Ob 551/95, 10.08.1995
- Ganz allgemein gehaltene Unterlassungsbegehren sind unzulässig.OGH 1 Ob 520/94, 19.04.1994
- Hier: Geruchseinwirkungen.OGH 3 Ob 507/93, 17.03.1993
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- "Sich jeder Einwirkung auf die Grundstücke der Kläger zu enthalten" ist zu weit gefaßt.OGH 8 Ob 635/92, 29.10.1992
- Das Begehren, der Beklagte habe alle Maßnahmen, die die Beeinträchtigung näher bezeichneter Wasserbenützungsrechte der klagenden Partei herbeiführen, zu unterlassen, ist zu unbestimmt.OGH 1 Ob 27/91, 18.09.1991
- Das Begehren auf Unterlassung derartigen Maschinenlärms ist im Rahmen des § 364 Abs 2 ABGB hinreichend bestimmt, wenn dabei die Lärmerzeugungsquelle deutlich bezeichnet ist. (hier: Betrieb einer im Freien aufgestellten Kreissäge und das Glattschleifen von Metallstücken im Freien mittels einer Schleifmaschine).OGH 8 Ob 651/87, 11.02.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0002023 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 4 Ob 184/24y, 18.03.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 7 · Bestimmtheit des Exekutionstitels – Bestätigung der Vollstreckbarkeit
- EO § 355 · Erwirkung von Duldungen und Unterlassungen
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 226
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