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Kann ich nur wegen der Kosten ein Rechtsmittel erheben?

betrifft Kläger, Beklagter, Mieter, Schuldner
Nein. Ist die Hauptsache für Sie erledigt, können Sie ein Rechtsmittel nicht allein deshalb erheben, weil Sie mit der Kostenentscheidung unzufrieden sind. Das Interesse an besseren Kosten ersetzt das fehlende Interesse an der Sache selbst nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 02.06.2026 (200 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1964)

Das bezüglich der Hauptsache fehlende Anfechtungsinteresse kann nicht durch das Interesse an der Beseitigung der Kostenentscheidung der zweiten Instanz ersetzt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 28 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0002396 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 200.

Im Gesetz

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