Kann trotz Belastungsverbot ein Pfandrecht eingetragen werden?
günstig für Verbotsberechtigter betrifft Eigentümer, Gläubiger, Angehörige
Nur wenn der aus dem Verbot Berechtigte zustimmt. Diese Zustimmung kann auch durch ein rechtskräftiges Urteil ersetzt werden, mit dem er zur Zustimmung oder zur Duldung verpflichtet wird. Ob eine solche Pflicht besteht, muss im Prozess geklärt werden, nicht im Grundbuchverfahren.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 22.10.2019 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Im Falle des Bestehens eines Belastungsverbotes (§ 364c ABGB) ist die zwangsweise Pfandrechtsbegründung nur zulässig, wenn der Verbotsberechtigt zustimmt. Diese Zustimmung kann durch ein rechtskräftiges Urteil, wonach der Verbotsberechtigte der Exekutionsführung des betreibenden Gläubigers wegen bestimmter Forderungen zuzustimmen oder diese zu dulden hat, ersetzt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei fehlender ausdrücklicher Zustimmung des Verbotsberechtigten kann die Frage, ob dieser zur Zustimmung verpflichtet ist, nur im Prozessweg, nicht aber im Grundbuchverfahren geklärt werden.OGH 5 Ob 214/14b, 27.01.2015
- Hier: Urkundlicher Nachweis, dass der Liegenschaftseigentümer (durch Einantwortung) Gesamtrechtsnachfolger<br/>des Verbotsberechtigten geworden ist.OGH 3 Ob 13/88, 02.12.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0002491 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 5 Ob 160/19v, 22.10.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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