EO § 294
Was die Gerichte dazu entschieden haben
Nein. Wird die Zwangsvollstreckung eingestellt und werden die bisherigen Schritte aufgehoben, muss der Arbeitgeber oder die Bank bereits ausgezahlte Beträge nicht zurückholen, und der Gläubiger muss sie nicht im Exekutionsverfahren zurückerstatten. Sie haben aber einen Anspruch auf Rückzahlung, weil der Grund für das Behalten weggefallen ist.
Ist Ihre Forderung gepfändet und einem Gläubiger zur Einziehung überwiesen, darf grundsätzlich nur mehr er sie gegen den Drittschuldner geltend machen. Für eine eigene Klage fehlt Ihnen in diesem Umfang die Berechtigung.
Ja. Durch die Pfändung ändert sich Ihre Stellung als Drittschuldner nicht. Sie können dem Gläubiger alle Einwendungen und Gegenansprüche entgegenhalten, die Ihnen schon vor der Pfändung zustanden, und mit vorher bestehenden Forderungen aufrechnen.
Ja. Auch Forderungen, die noch von einer Bedingung abhängen, können gepfändet werden, wenn der Rechtsgrund schon vorliegt oder der zugrunde liegende Sachverhalt zum Teil verwirklicht ist. Klagen kann der Gläubiger gegen den Drittschuldner allerdings erst, wenn die Forderung unbedingt und fällig geworden ist.
Ja. Provisionen können auch dann gepfändet werden, wenn Sie nicht angestellt sind. Entscheidend ist, dass Sie sie regelmäßig und fortlaufend aus einem dauernden Vertragsverhältnis beziehen.
Ja. Ein Anspruch, mit dem Sie sich später bei einem anderen zurückholen können, was Sie für ihn gezahlt haben, kann gepfändet werden. Er wird als bedingte Forderung behandelt, weil der Rechtsgrund und der begründende Sachverhalt schon zum Teil vorliegen.
Solange die Versicherung Sie nur von Kosten freistellen muss, kann dieser Anspruch nicht gepfändet werden. Erst wenn Sie die Kosten selbst bezahlt haben, wird daraus ein Anspruch auf Rückersatz von Geld. Dieser Anspruch ist dann pfändbar.
Nein. Das Gericht, das die Pfändung bewilligt, prüft nicht, ob die gepfändete Forderung wirklich besteht. Nur wenn sich das Gegenteil schon aus dem Antrag oder aus dem Akt ergibt, wird der Antrag abgewiesen. Ob die Forderung besteht, wird erst im Streit mit dem Drittschuldner geklärt.
Muss jemand einen Geldbetrag erlegen, wird das so durchgesetzt wie eine gewöhnliche Geldforderung. Die Regeln über das Erzwingen von Handlungen kommen dafür nicht zur Anwendung.