Zum Inhalt springen

Wie wird eine Baracke von meinem Grundstück entfernt?

günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Bauwerkseigentümer, Gläubiger
Soll ein auf einem Grundstück errichtetes Bauwerk weg, wird das als Vornahme einer Handlung auf Kosten des Verpflichteten durchgesetzt. Ist das Bauwerk noch bewohnt, kann davor eine Räumung stattfinden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 21.04.2022 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

Die Räumung einer Liegenschaft von einem Überbau (Baracke) ist gemäß § 353 EO durchzuführen. Allenfalls kann dieser Exekution eine Räumung nach § 349 EO vorausgehen, wenn der Überbau bewohnt ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0004398 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 20.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Exekution · Abbruch eines benützten Bauwerks
Exekution · Räumung von Liegenschaften
Exekution · Versteigerung eines Bauwerks auf fremdem Grund
Eigentum und Grundbuch · Bau auf fremdem Grund und Belassungsabsicht
Eigentum und Grundbuch · Voraussetzungen eines eigenen Bauwerks