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Genügt ein Abbruchurteil, wenn das Gebäude noch benützt wird?

günstig für Schuldner betrifft Eigentümer, Nachbarn, Gläubiger, Bewohner
Nein. Wird das Bauwerk noch benützt oder befinden sich Sachen des Verpflichteten darin, muss spätestens gleichzeitig mit dem Abbruch auch die Räumung beantragt werden. Versäumt der Gläubiger diesen Antrag, wird sein Begehren abgewiesen; eine Frist zum Nachholen bekommt er nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 26.04.2019 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1968)

1. Die Exekution zur Entfernung oder Abtragung eines Bauwerkes ist gemäß § 353 EO durchzuführen. Wenn das Bauwerk aber vom Verpflichteten oder von anderen Personen, die ihr Recht, es zu benützen, von ihm ableiten, noch benützt wird, oder wenn sich im Bauwerk noch dem Verpflichteten oder den erwähnten Personen gehörige Sachen befinden, muss spätestens gleichzeitig mit der Bewilligung der Exekution nach § 353 EO eine nach § 349 EO erfolgen. 2. Unterlässt es der betreibende Gläubiger, eine nach 1. notwendige Exekution nach § 349 EO rechtzeitig zu beantragen, so ist sein Begehren abzuweisen; es braucht ihm zur Ergänzung keine Frist gewährt werden (abweichend: MietSlg 6162).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0002109 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Ersatzvornahme bei nicht erbrachten Arbeiten

Wollen Sie Arbeiten, zu denen der andere verurteilt wurde, auf seine Kosten selbst durchführen lassen, müssen Sie im Antrag behaupten, dass er sie nicht oder nicht vollständig erledigt hat, und genau angeben, wozu Sie ermächtigt werden sollen. Brauchen Sie dafür einen Sachverständigen, zählen auch dessen Kosten zur notwendigen Rechtsverfolgung. Behauptet der andere, er habe alles erledigt, muss er das mit einer eigenen Klage geltend machen; bei der Bewilligung wird darauf nicht Bedacht genommen.

günstig für Gläubiger Räumung gegen Zahlung Zug um Zug

Ja. Ein Urteil auf Räumung Zug um Zug gegen einen wertgesicherten, also berechenbaren Geldbetrag ist zulässig. Geräumt werden darf, sobald der im Urteil genannte Betrag ohne Aufwertung bezahlt ist. Meinen Sie, dass Ihnen mehr zusteht, müssen Sie das gesondert einklagen.

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