Genügt ein Abbruchurteil, wenn das Gebäude noch benützt wird?
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Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 26.04.2019 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0002109 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 3 Ob 17/19z, 26.04.2019, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 54 · Antrag auf Exekutionsbewilligung
- EO § 349
- EO § 353 · Erwirkung vertretbarer Handlungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wollen Sie Arbeiten, zu denen der andere verurteilt wurde, auf seine Kosten selbst durchführen lassen, müssen Sie im Antrag behaupten, dass er sie nicht oder nicht vollständig erledigt hat, und genau angeben, wozu Sie ermächtigt werden sollen. Brauchen Sie dafür einen Sachverständigen, zählen auch dessen Kosten zur notwendigen Rechtsverfolgung. Behauptet der andere, er habe alles erledigt, muss er das mit einer eigenen Klage geltend machen; bei der Bewilligung wird darauf nicht Bedacht genommen.
Ja. Ein Urteil auf Räumung Zug um Zug gegen einen wertgesicherten, also berechenbaren Geldbetrag ist zulässig. Geräumt werden darf, sobald der im Urteil genannte Betrag ohne Aufwertung bezahlt ist. Meinen Sie, dass Ihnen mehr zusteht, müssen Sie das gesondert einklagen.