Muss ich den Ersteher des Bauwerks auf meinem Grund akzeptieren?
günstig für Ersteher betrifft Grundeigentümer, Ersteher, Gläubiger
Ja. Wird ein Bauwerk auf fremdem Grund versteigert, gehen die Rechte und Pflichten aus dem zugrunde liegenden Vertrag von Gesetzes wegen auf den Ersteher über. Als Grundeigentümer können Sie sich dagegen nicht mit Erfolg wehren.
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Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 23.06.2020 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2020)
§ 153a EO normiert eine gesetzliche Vertragsübernahme. Der Grundeigentümer kann daher dem Übergang der Rechte und Pflichten auf den Ersteher nicht mit Erfolg entgegentreten.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133200 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 8/20t, 23.06.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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