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Kann auch ich als Beklagter die Versteigerung beantragen?

günstig für Beklagter betrifft Miteigentümer, Kläger, Beklagter
Ja. Ein Urteil, das die Aufhebung des Miteigentums durch gerichtliche Versteigerung ausspricht, kann jede der beiden Seiten durchsetzen. Wer die Exekution führt, entscheidet allein, wer den Antrag zuerst einbringt. Ist die Exekution schon bewilligt, ist ein weiterer Antrag unzulässig.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1934, zuletzt bestätigt am 29.05.2018 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1934)

Ein Urteil, das dem Kläger das Recht zuspricht, die Aufhebung des Miteigentums an einer Liegenschaft durch gerichtliche Feilbietung zu verlangen, kann auch vom Beklagten gegen den Kläger in Vollzug gesetzt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0004553 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Aufteilung in Eigentumswohnungen statt Verkauf

Wenn Sie als Miteigentümer geklagt werden und statt eines Verkaufs die Aufteilung in einzelne Eigentumswohnungen wollen, müssen Sie darlegen, dass das im konkreten Fall überhaupt möglich ist. Sinnvollerweise machen Sie dazu einen konkreten Vorschlag, wie aufgeteilt werden soll. Zwingend notwendig ist ein solcher Vorschlag aber nicht.

günstig für Kläger Wohnungseigentum im Teilungsverfahren

Nur wenn der Beklagte im Teilungsstreit das ausdrücklich verlangt. Das Gericht schafft mit seiner Entscheidung den Titel für die Eintragung des Wohnungseigentums ins Grundbuch, und dafür braucht es ein darauf gerichtetes Begehren. Ein bloßer Einwand des Beklagten reicht dafür nicht.

Verwandte Fragen

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