Kann ich die Zwangsvollstreckung mit einer einstweiligen Verfügung stoppen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1933, zuletzt bestätigt am 26.05.2026 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1933)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine einstweilige Verfügung, mit der dem Gegner der gefährdeten Partei der Gebrauch eines Exekutionstitels untersagt werden soll, ist dann nicht zu erlassen, wenn ein näherer Rechtsbehelf, nämlich der Aufschiebungsantrag, zu Gebote steht, und nicht glaubhaft gemacht wird, dass die Anspruchsgefährdung schon vor der Möglichkeit einen Aufschiebungsantrag zu stellen, einzutreten droht.OGH 1 Ob 48/02v, 13.08.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0004898 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 6 Ob 26/26f, 26.05.2026, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 378 · Zulässigkeit
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Urteil, das Ihren Einwendungen gegen den Anspruch stattgibt, betrifft den Anspruch selbst und wirkt daher über das laufende Vollstreckungsverfahren hinaus. Es ändert das im Titel festgehaltene Recht. Die Einstellung der laufenden Vollstreckung ist nur eine Folge davon.
Als Schuldner haben Sie die Wahl. Sie können mit einer Klage gegen den Anspruch selbst vorgehen oder die Aufhebung der gerichtlichen Sicherung beantragen.