Zum Inhalt springen

Wofür darf eine einstweilige Verfügung nicht verwendet werden?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagter, Gläubiger
Eine einstweilige Verfügung soll eine spätere Vollstreckung davor schützen, dass sie vereitelt oder erheblich erschwert wird. Sie darf nicht dazu dienen, einen Prozess erst abzusichern oder zu ermöglichen. Ein Antrag, dessen Begehren zu unbestimmt und daher nicht vollstreckbar ist, wird abgewiesen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1948, zuletzt bestätigt am 21.12.2022 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1948)

a) Einstweilige Verfügungen können nur zu dem Zwecke erlassen werden, um eine künftige Exekution gegen die Gefahr zu sichern, dass die Vollstreckung sonst vereitelt oder erheblich erschwert werden könnte (§ 381 Z 1 EO), nicht aber zu dem Zweck, um die Prozessführung zu sichern oder gar erst zu ermöglichen. b) Der Antrag auf Erlassung einer wegen Unbestimmtheit des Begehrens nicht vollstreckbaren einstweiligen Verfügung ist abzuweisen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0004864 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 20.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Vorgriff durch einstweilige Verfügung

Grundsätzlich darf eine einstweilige Verfügung dem Urteil nicht vorgreifen und Ihnen nicht schon geben, was Sie später vollstrecken könnten. Dieser Grundsatz gilt aber nicht für Verfügungen, die drohende Gewalt verhüten oder einen nicht wiedergutzumachenden Schaden abwenden sollen. Auch dort darf jedoch kein Zustand geschaffen werden, der sich später nicht mehr rückgängig machen lässt.

günstig für Kläger Sicherung bei einer Feststellungsklage

Ja, ausnahmsweise. Auch wenn Sie nur die Feststellung eines Rechts begehren, kann das Gericht eine vorläufige Sicherung anordnen, sofern hinter dem Verfahren ein bedingter oder künftiger Anspruch auf eine Leistung steckt. So kann etwa die Ausübung von Mitgliedsrechten in einem Verein gesichert werden. Wer schon jetzt auf Leistung klagen könnte, es aber nicht will, hat kein Bedürfnis nach einer solchen Sicherung.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Umfang der einstweiligen Verfügung
Exekution · Einstweilige Verfügung gegen die Vollstreckung
Verfahrensrecht · Einstweilige Verfügung und Klagsanspruch
Exekution · Einstweilige Verfügung statt Aufschiebungsantrag
Verfahrensrecht · Unschlüssige Klage und einstweilige Verfügung