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Kann mir vorläufig verboten werden, meinen Firmennamen zu verwenden?

günstig für Unternehmer betrifft Unternehmer, Gesellschafter, Mitbewerber, Vereine
Nein. Mit einer einstweiligen Verfügung darf Ihnen die Verwendung Ihres eingetragenen Firmennamens im Geschäftsverkehr nicht untersagt werden, weil Sie sonst die Firma ändern oder den Betrieb einstellen müssten. Verboten werden kann aber die isolierte Verwendung eines bestimmten Namensbestandteils oder eine irreführende Ankündigung damit.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 23.02.2021 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

Dem Beklagten kann im Wege einer EV nicht verboten werden, im geschäftlichen Verkehr seinen prot Firmennamen zu verwenden (so schon bereits SZ 22/17; SZ 27/317; JBl 1962,509; HS 1149; ÖBl 1957,8).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0004997 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 20.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Verbot der Berufung auf unzulässige Klauseln

Nein. Wurde einem Unternehmer verboten, bestimmte Klauseln zu verwenden, darf er sich auch im einzelnen Vertrag nicht mehr darauf stützen, soweit sie unzulässig vereinbart wurden. Eine verbotene Klausel wird auch nicht auf ein gerade noch erlaubtes Maß zurechtgestutzt, sondern fällt weg.

günstig für Konsument Verbandsklage gegen unzulässige Klauseln

Ja. Bestimmte Verbände können ein Unternehmen darauf klagen, gesetzwidrige oder sittenwidrige Klauseln in seinen Geschäftsbedingungen oder Formblättern nicht mehr zu verwenden. So werden solche Klauseln schon vorbeugend geprüft, unabhängig von einem einzelnen Vertrag.

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