Kann mir vorläufig verboten werden, meinen Firmennamen zu verwenden?
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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 23.02.2021 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vereinsname.OGH 4 Ob 82/19s, 05.07.2019
- Hier: Name eines Landtagsklubs.OGH 4 Ob 219/15g, 15.12.2015
- Mit dem bloßen Verbot der vorübergehenden (aktiven und passiven) Nutzung eines bestimmten Telefonanschlusses ohne Vertragskündigung wird in der Regel keine nicht mehr rückführbare Sachlage geschaffen.OGH 4 Ob 110/11x, 17.01.2012
- Die im Firmenbuch eingetragenen juristischen Personen und die Personengesellschaften des Handelsrechts sind verpflichtet, im Geschäftsverkehr ausschließlich ihre Firma zu verwenden. Um dem Unterlassungsgebot entsprechen zu können, müßte sonst die Firma geändert oder der Geschäftsbetrieb eingestellt werden. Beides ist mit dem Wesen der einstweiligen Verfügung als Sicherungsmaßnahme unvereinbar.OGH 4 Ob 66/94, 28.06.1994
- Anders bei gewerberechtlicher Untersagung der Betriebsfortführung.OGH 4 Ob 350/87, 30.06.1987
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Verbot der Ankündigung bestimmter Waren im Zusammenhang mit der (irreführenden) Verwendung der Firma ist jedoch zulässig.OGH 4 Ob 334/82, 18.05.1982
- Verbot der isolierten Verwendung eines bestimmten Firmenbestandteils ist aber zulässig.OGH 4 Ob 368/71, 11.01.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0004997 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 20.
- OGH 4 Ob 168/20i, 23.02.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 381 · Sicherung anderer Ansprüche
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Wurde einem Unternehmer verboten, bestimmte Klauseln zu verwenden, darf er sich auch im einzelnen Vertrag nicht mehr darauf stützen, soweit sie unzulässig vereinbart wurden. Eine verbotene Klausel wird auch nicht auf ein gerade noch erlaubtes Maß zurechtgestutzt, sondern fällt weg.
Ja. Bestimmte Verbände können ein Unternehmen darauf klagen, gesetzwidrige oder sittenwidrige Klauseln in seinen Geschäftsbedingungen oder Formblättern nicht mehr zu verwenden. So werden solche Klauseln schon vorbeugend geprüft, unabhängig von einem einzelnen Vertrag.