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Darf sich ein Unternehmen auf eine verbotene Klausel berufen?

günstig für Konsument betrifft Konsumenten, Unternehmer, Verbandskläger
Nein. Wurde einem Unternehmer verboten, bestimmte Klauseln zu verwenden, darf er sich auch im einzelnen Vertrag nicht mehr darauf stützen, soweit sie unzulässig vereinbart wurden. Eine verbotene Klausel wird auch nicht auf ein gerade noch erlaubtes Maß zurechtgestutzt, sondern fällt weg.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 29.09.2020 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Durch den § 28 Abs 1 KSchG angefügten 2. Satz wird klargestellt, dass der Unternehmer, der die Verwendung bestimmter Klauseln zu unterlassen hat, sich auch im Einzelfall nicht auf unzulässige Klauseln berufen darf. Mit der Einschränkung "soweit sie unzulässigerweise vereinbart worden ist" wird dem Umstand Rechnung getragen, dass im Verbandsprozess keine geltungserhaltende Reduktion einer Klausel vorzunehmen ist (EvBl 1987/107 = RdW 1987, 120; JBl 1995, 719; SZ 67/154; SZ 68/79 = WoBl 1995/105; 2 Ob 9/97f).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111641 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 6.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Tatsachenbestätigungen in Formularen

In der Regel nicht. Enthält ein Formular, das ein Unternehmen im Verkehr mit Verbrauchern verwendet, überwiegend Bestätigungen von Tatsachen, ist die Bestimmung über unzulässige Vertragsbedingungen darauf nicht anzuwenden. Das betrifft etwa Bestätigungen, dass über Risiken oder über gesetzlich zustehende Rechte beraten und belehrt wurde.

günstig für Unternehmer Verbandsklage gegen empfohlene Klauseln

Nein. Wer sich dagegen wendet, dass gesetzwidrige Vertragsklauseln empfohlen werden, muss das auch im Klagebegehren ausdrücken. Ein Begehren, das nur die Unterlassung der Verwendung verlangt, genügt dafür nicht.

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