Kann ich aus der Garantie klagen, solange das Verbot gilt?
günstig für Garantieauftraggeber betrifft Unternehmer, Bank, Auftraggeber, Begünstigter
Auf Zahlung nicht. Solange das gerichtliche Verbot wegen missbräuchlicher Inanspruchnahme wirkt, ist die Forderung aus der Bankgarantie nicht fällig. Sie können in dieser Zeit aber auf Feststellung klagen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 27.07.2021 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Durch das Drittverbot wird die Fälligkeit der Garantieforderung aus einer Bankgarantie bis zum Ablauf der Zeit, für welche die einstweilige Verfügung wegen mißbräuchlicher Inanspruchnahme erlassen worden war (§ 391 Abs 1 EO), und nicht bloß die Geltendmachung dieser Forderung (reine oder abgeschwächte Stundung) hinausgeschoben. Ist das Drittverbot bei Schluß der Verhandlung erster Instanz noch weiterhin wirksam, steht dem Begehren auf Leistung aus der Garantie die Vorschrift des § 406 erster Satz ZPO entgegen; auf Feststellung kann hingegen geklagt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Rechtsmißbräuchliche Inanspruchnahme einer Bankgarantie bei Abberufung aufgrund einer bewußt unrichtigen Erklärung über die Fälligkeit des Anspruchs.OGH 7 Ob 658/89, 28.09.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005222 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 4 Ob 120/21g, 27.07.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 880a
- Exekutionsordnung (EO) § 382 · Sicherungsmittel
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 406
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