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Reicht es, dass der Gegner meinen Anspruch bestreitet?

günstig für Antragsgegner betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Gläubiger, Schuldner
Dass der Gegner den behaupteten Anspruch bestreitet, genügt für sich allein nicht für die Annahme, die Durchsetzung des Anspruchs sei gefährdet. Dabei macht es keinen Unterschied, ob er das im Verfahren oder außerhalb tut. Es müssen weitere Umstände hinzukommen, die eine solche Sorge begründen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 20.12.2023 (68 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Die bloße Bestreitung des behaupteten Anspruches rechtfertigt noch nicht die Annahme, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung des Anspruches gefährdet werden könnte. Es besteht dabei kein Unterschied, ob diese Bestreitung in- oder außerhalb des Prozesses erfolgte. Es müssten zu dieser Bestreitung noch irgendwelche Umstände hinzukommen, die eine solche Besorgnis begründet erscheinen ließen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005369 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 68.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Antragsteller Welches Verfahren gilt für den Antrag

Ob eine Sache im Außerstreitverfahren oder im ordentlichen Prozess zu behandeln ist, richtet sich nach den Behauptungen des Antragstellers. Einwendungen der Gegenseite oder spätere Beweisergebnisse ändern daran nichts. Stellt sich heraus, dass die Voraussetzungen fehlen, wird der Antrag im selben Verfahren abgewiesen; das Verfahren ist deshalb nicht nichtig.

günstig für Antragsteller Aufhebung einer einstweiligen Verfügung

Ist der Anspruch, den eine einstweilige Verfügung sichert, aus anderen Gründen als durch Erfüllung weggefallen, reicht das allein noch nicht für eine Aufhebung. Solange das nicht durch ein Urteil festgestellt ist, bleibt die Verfügung aufrecht. Sie können sich mit einer Feststellungsklage oder mit einer Klage gegen die Vollstreckung wehren.

Verwandte Fragen

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