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Kann ich klagen, wenn der andere mein Recht bestreitet?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagte, Unternehmer
Sie können auf Feststellung klagen, wenn der Bestand Ihres Rechts bestritten wird und dadurch Unsicherheit besteht. Das gilt besonders dann, wenn der Gegner diese Unsicherheit verursacht hat. Es genügt, dass Sie dadurch in Ihrer Bewegungsfreiheit oder bei wirtschaftlichen Entscheidungen behindert werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 19.03.2024 (46 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Das Feststellungsinteresse ist auch schon dann gegeben, wenn der Bestand des streitigen Rechtes bestritten wird, sodass eine tatsächliche Ungewissheit und Unsicherheit besteht. Dies gilt insbesonders dann, wenn diese Ungewissheit durch ein Verhalten des Beklagten verursacht wird (5 Ob 145/71). Es genügt dabei, dass der Kläger in seiner Bewegungsfreiheit im Rechtsleben oder in der Vornahme wirtschaftlicher Maßnahmen behindert wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038968 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 46.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Feststellung von Rechten Dritter

Nur ausnahmsweise. Grundsätzlich ist es nicht ausgeschlossen, Rechte oder Verhältnisse feststellen zu lassen, die zu jemandem bestehen, der am Verfahren nicht beteiligt ist. Zulässig ist das aber nur, wenn dieses Recht Ihre eigene Rechtsstellung oder die des Beklagten unmittelbar berührt.

günstig für Beklagter Zu frühe Feststellungsklage

In der Regel nicht. Solange der Sachverhalt, aus dem Ihr Recht entstehen soll, noch nicht vollständig eingetreten ist, ist eine Feststellungsklage unzulässig. Sie müssen also abwarten, bis die maßgeblichen Umstände tatsächlich vorliegen.

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