Darf ich mich zum Rechtsmittel der Gegenseite äußern?
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 28.03.2019 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Frage, ob der Rekurs zweiseitig ist, ist aber von der Anfechtbarkeit des Antrags auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung bestätigenden Rekursentscheidung zu trennen. Auch wenn das Rekursverfahren wegen Beteiligung des Gegners zweiseitig wurde, ist ein Revisionsrekurs gemäß § 402 Abs 2 und 4 iVm § 78 EO und § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig, wenn die ohne vorherige Anhörung des Verfügungsgegners beschlossene Abweisung eines Antrags auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung bestätigt wurde.OGH 9 ObA 23/19a, 28.03.2019
- Jedenfalls soweit die Zustellung des Provisorialantrages mit einer durch richterliche Anordnung eröffneten Äußerungsmöglichkeit verbunden ist, ist die Ausnahmeregelung des §402 Abs 2 EO nicht mehr anzuwenden.OGH 2 Ob 186/07b, 27.09.2007
- Im Rechtsmittelverfahren über Beschlüsse gemäß § 382a EO ist § 402 Abs. 1 EO teleologisch dahin zu reduzieren, dass die in § 521a ZPO angeordnete Zweiseitigkeit nicht gilt.OGH 8 Ob 579/93, 24.06.1993
- Im Fall eines unzulässigen Revisionsrekurses gilt dies nicht.OGH 6 Ob 559/91, 06.06.1991
- Das Rekursverfahren wird nach § 402 EO auch in den Fällen, in denen es nach dem Gesetzeswortlaut einseitig zu bleiben hätte, zweiseitig, wenn der Provisorialantrag oder zumindestens die angefochtene Provisorialentscheidung dem Gesetz zuwiderlaufend dem Gegner der gefährdeten Partei tatsächlich zugestellt worden ist, weil er mit einer solchen Zustellung am Verfahren beteiligt ist.OGH 7 Ob 598/90, 12.07.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005654 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 14.
- OGH 9 ObA 23/19a, 28.03.2019, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 402 · Rekurs
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Über ein Rechtsmittel in Grundbuchsachen wird ohne Anhörung der Gegenseite entschieden; eine dennoch eingebrachte Antwort wird zurückgewiesen. Wer dadurch in erster Instanz nicht gehört wurde, kann sein Recht mit einer Löschungsklage verfolgen.
Hat das erste Gericht Ihren Antrag auf eine einstweilige Verfügung ohne inhaltliche Prüfung aus formalen Gründen zurückgewiesen, darf das zweite Gericht darüber inhaltlich entscheiden.