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Darf ich mich zum Rechtsmittel der Gegenseite äußern?

günstig für Antragsgegner betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Kläger, Beklagter
Ja. Im Verfahren über den Revisionsrekurs ist immer beiden Seiten Gehör zu geben. Auch ein Rekursverfahren, das an sich einseitig bliebe, wird zweiseitig, wenn der Sicherungsantrag oder die angefochtene Entscheidung dem Gegner tatsächlich zugestellt wurde.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 28.03.2019 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Das Revisionsrekursverfahren ist immer zweiseitig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005654 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 14.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Antragsteller Einseitiges Rechtsmittelverfahren im Grundbuch

Nein. Über ein Rechtsmittel in Grundbuchsachen wird ohne Anhörung der Gegenseite entschieden; eine dennoch eingebrachte Antwort wird zurückgewiesen. Wer dadurch in erster Instanz nicht gehört wurde, kann sein Recht mit einer Löschungsklage verfolgen.

günstig für Antragsteller Einstweilige Verfügung in zweiter Instanz

Hat das erste Gericht Ihren Antrag auf eine einstweilige Verfügung ohne inhaltliche Prüfung aus formalen Gründen zurückgewiesen, darf das zweite Gericht darüber inhaltlich entscheiden.

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