Kann das zweite Gericht über meinen Sicherungsantrag selbst entscheiden?
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Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wenn das Rekursgericht den erstinstanzlichen Beschluss als nichtig aufgehoben und den Sicherungsantrag selbst zurückgewiesen hat, kommt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs über den Rekurs nicht in Betracht.OGH 6 Ob 142/19d, 29.08.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116828 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 6 Ob 189/25z, 26.11.2025, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 387 · Zuständigkeit
- Jurisdiktionsnorm (JN) Art. 32 § 3
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Wurde Ihr Antrag abgewiesen, ohne dass die Gegenseite dazu gehört wurde, und hat das zweite Gericht diese Abweisung bestätigt, ist der Weg zum Obersten Gerichtshof verschlossen. Auch ein außerordentliches Rechtsmittel ist dann ausgeschlossen. Dass Ihnen der Beschluss oder der Rekurs zugestellt wurde, ändert daran nichts.
Hat der Gegner im Rekurs beantragt, den Antrag abzuweisen, darf auch erst das Rekursgericht eine Sicherheitsleistung auferlegen. Ihre eigenen Vermögensverhältnisse spielen dabei keine Rolle, weder für die Frage, ob eine Sicherheit zu leisten ist, noch für deren Höhe.