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Darf ich im Grundbuchsverfahren auf den Rekurs des anderen antworten?

günstig für Antragsteller betrifft Liegenschaftseigentümer, Antragsteller, Betroffene einer Eintragung
Nein. Über ein Rechtsmittel in Grundbuchsachen wird ohne Anhörung der Gegenseite entschieden; eine dennoch eingebrachte Antwort wird zurückgewiesen. Wer dadurch in erster Instanz nicht gehört wurde, kann sein Recht mit einer Löschungsklage verfolgen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Das Rechtsmittelverfahren in Grundbuchssachen ist einseitig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116902 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 20.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Antragsgegner Zweiseitigkeit im Rechtsmittelverfahren

Ja. Im Verfahren über den Revisionsrekurs ist immer beiden Seiten Gehör zu geben. Auch ein Rekursverfahren, das an sich einseitig bliebe, wird zweiseitig, wenn der Sicherungsantrag oder die angefochtene Entscheidung dem Gegner tatsächlich zugestellt wurde.

günstig für Antragsgegner Kosten bei Rekurs gegen Streitanmerkung

Ja. Wehren Sie sich als Antragsgegner im Rechtsmittelverfahren erfolgreich gegen eine bewilligte Streitanmerkung, hat Ihnen der Antragsteller die Kosten Ihres Rechtsmittels zu ersetzen.

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