Bekommt der Antragsteller sofort recht, wenn ich zum Termin nicht komme?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 17.09.2026 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1951)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Entscheidung muß daher selbst dann begründet werden, wenn dem Antrag der gefährdeten Partei voll stattgegeben wird.OGH 1 Ob 692/89, 29.11.1989
- Das Gericht hat das Vorliegen der vom Gesetz für eine einstweilige Verfügung normierten rechtlichen Voraussetzungen von Amts wegen zu prüfen.OGH 4 Ob 301/86, 18.02.1986
- § 382 Z 8 EO, abgesonderter WohnortOGH 8 Ob 134/62, 14.05.1962
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0002114 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 16.
- OGH 7 Ob 143/26v, 17.09.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 196/25z, 18.12.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 56 · Säumnis
- EO § 390 · Sicherheitsleistung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Wird die Klage einfach zurückgezogen, verliert die einstweilige Verfügung ihre Grundlage nicht. Erst wenn die Klage unter Verzicht auf den Anspruch zurückgenommen wird, ist die Verfügung aufzuheben.
Nein. Haben Sie dem Antrag ausdrücklich zugestimmt, bringt Ihnen die stattgebende Entscheidung keinen Nachteil, und Ihr Rechtsmittel ist unzulässig. Das gilt auch dann, wenn Sie die Zustimmung außerhalb des Gerichts erklärt haben.