Gilt ein Urteil, an dem ein falscher Richter mitgewirkt hat?
betrifft Kläger, Beklagter, Verfahrensbeteiligte
Wird ein Urteil von jemandem gefällt, der gar nicht zum Richter oder zur Ausübung des Richteramtes bestellt ist, liegt überhaupt kein Urteil vor. Das gilt auch dann, wenn im Senat nur ein einziges Mitglied nicht wirksam bestellt war, weil der Senat als Ganzes die Gerichtsbarkeit trägt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 26.08.2024 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Es liegt ein Nichturteil vor, wenn ein Urteil von einer Person gefällt wurde, die nicht zum Richter oder vom Gesetz zur Ausübung des Richteramtes bestellt wurde. Dies ist auch dann der Fall, wenn bei Senatsgerichtsbarkeit auch nur ein nicht zum Richteramt bestelltes Mitglied an der von diesem Senat gefällten Entscheidung mitgewirkt hat, weil hier der Senat als Ganzes Repräsentant des Staates und damit Träger der Gerichtsbarkeit ist (vgl Fasching III, 563; IV 115; Petschek ZBl 1933,16 f, Sperl, Lehrbuch 702; Wolff, Grundriß des österreichischen Zivilprozeßrechtes 2.Auflage, 261; RZ 1973,217) (Hier Teilnahme eines nicht zum fachmännischen Laienrichter bestellten Kommerzialrates).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wurde ein Urteil weder von einem Richter hergestellt noch – soweit es auf Weisung oder Anleitung eines Richters verfasst wurde – von einem Richter genehmigt, liegt ein „Nichturteil“ vor, das – auch wenn es ausgefertigt und den Parteien zugestellt wird – keine Rechtswirkungen entfaltet.OGH 8 Ob 99/16s, 25.10.2016
- Wirkungslose Urteile sind nur solche Urteile, die aus tatsächlichen Gründen keine Wirkungen entfalten können, weil sie für oder gegen eine nicht existente Partei ergangen sind, oder völlig unverständlich [perplex] sind.OGH 6 Ob 80/06t, 24.05.2006
- Ebenso werden als Nichturteile (Nichtbeschlüsse) Entscheidungen angesehen, die gegen eine nicht vorhandene (nicht existente) Partei oder ohne Urteilsantrag einer Partei gefällt wurden.OGH 10 ObS 233/98g, 01.09.1998
- NichtbeschlußOGH 4 Ob 350/74, 26.11.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040740 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 14.
- OGH 8 Ob 51/24v, 26.08.2024, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
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