Muss ich eine Gefahr beweisen, um die Wohnung vorläufig zu nutzen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 20.10.2020 (27 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Regelungsbedürfnis an der Benützung der Ehewohnung wird jedoch verneint, wenn der aus dieser ausgezogene Ehegatte gar nicht beabsichtigt, diese in Zukunft wieder dauernd mitzubenutzen.OGH 1 Ob 70/25p, 24.06.2025
- Bei Nichtzahlung von Darlehensraten droht letztlich der Verlust des Hauses durch Zwangsversteigerung; schon damit ist aber der Antragstellerin die für die Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach der oben genannten Gesetzesstelle erforderliche Bescheinigung einer konkreten Gefährdung im ausreichenden Maß gelungen.OGH 2 Ob 164/04p, 19.12.2005
- Ein solches Regelungsbedürfnis ist zu bejahen, wenn ein Ehepartner dem anderen das Zusammenleben in der ehelichen Wohnung unerträglich macht.OGH 6 Ob 57/97v, 20.03.1997
- Die Einstellung von Ratenzahlungen für einen Kredit für eine Eigentumswohnung stellt für sich allein betrachtet noch nicht den Nachweis einer Gefährdung des Aufteilungsanspruches des Gegners des Kreditschuldners dar, zumal wenn sie absichtlich erfolgte.OGH 7 Ob 509/92, 20.02.1992
- Hier: EV zur Sicherung des Anspruches gem § 382 Z 8 lit c EO Behauptung und Bescheinigung der konkreten Gefährdung erforderlich.OGH 7 Ob 613/88, 14.07.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006043 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 27.
- OGH 1 Ob 177/20s, 20.10.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 381 · Sicherung anderer Ansprüche
- EO § 382 · Sicherungsmittel
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse können vorläufig nur über die eigens dafür vorgesehene Bestimmung gesichert werden, nicht über die Regeln zum Schutz vor Gewalt. Sie müssen daher eine entsprechende Gefährdung glaubhaft machen.
Eine vorläufige gerichtliche Anordnung zur Sicherung der Ehewohnung bekommen Sie nur, wenn Sie beides glaubhaft machen: dass Ihnen ein Anspruch zusteht und dass eine Gefährdung droht. Das galt schon nach der früheren Rechtslage und gilt auch heute.