Wann kann die Benützung der Ehewohnung vorläufig geregelt werden?
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 20.10.2020 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Zumindest dann, wenn beide (geschiedenen) Ehepartner ein dringendes Wohnbedürfnis an der Ehewohnung haben, müssen die Voraussetzungen gegeben sein, die dazu berechtigen, dem die Wohnung bisher benützenden (geschiedenen) Ehepartner das Verlassen der Ehewohnung aufzutragen.OGH 2 Ob 72/05k, 31.03.2005
- Deshalb darf eine solche einstweilige Verfügung nur dann erlassen werden, wenn das Ergebnis der Abwägung der einander widerstreitenden Interessen der Ehegatten den Standpunkt der gefährdeten Partei stützt; diese Interessenabwägung ist von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles abhängig und wirft gewöhnlich keine erhebliche Rechtsfrage auf.OGH 1 Ob 305/03i, 10.02.2004
- Die einstweilige Regelung der Benützung sichert den zu unterstellenden Anspruch auf wechselseitige Wahrung persönlichkeitsbezogener Interessen der vormaligen Ehegatten während der Phase und bei der Vornahme der erforderlichen Trennung der ehemals verbundenen Lebensbereiche der Ehegatten. Schlagwortartig und programmistisch könnte man von einem aus der Ehe nachwirkenden Billigkeitsanspruch auf Lösung der gemeinsamen Lebensbereiche im partnerschaftlichen Sinne sprechen.OGH 9 Ob 124/01b, 07.06.2001
- Beispielsweise wenn der andere Teil das weitere Zusammenleben unerträglich macht.OGH 9 Ob 124/01b, 07.06.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006053 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 17.
- OGH 1 Ob 177/20s, 20.10.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 382 · Sicherungsmittel
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse können vorläufig nur über die eigens dafür vorgesehene Bestimmung gesichert werden, nicht über die Regeln zum Schutz vor Gewalt. Sie müssen daher eine entsprechende Gefährdung glaubhaft machen.
Eine vorläufige gerichtliche Anordnung zur Sicherung der Ehewohnung bekommen Sie nur, wenn Sie beides glaubhaft machen: dass Ihnen ein Anspruch zusteht und dass eine Gefährdung droht. Das galt schon nach der früheren Rechtslage und gilt auch heute.