Kann ich als Gläubiger gegen die Verteilung des Nachlasses vorgehen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1937, zuletzt bestätigt am 17.12.2018 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1937)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kein Eingriff in die Rechte einer Gläubigerin durch ein Auskunftsersuchen gegenüber einer Bank, weil ihre Forderung auf Ersatz der Bestattungskosten gegenüber dem ruhenden Nachlass jedenfalls unberührt bleibt, sodass sie aus ihrer Gläubigerstellung keine Rekurslegitimation ableiten kann.OGH 2 Ob 49/25g, 29.04.2025
- In der Vorgangsweise nach § 72 AußStrG 1854 liegt kein Eingriff in die Rechtsstellung der Nachlassgläubiger, bleibt doch die Nachlassforderung im Rechtsweg gegen die ruhende Verlassenschaft durchsetzbar.OGH 6 Ob 99/08i, 05.06.2008
- Verlassenschaftsgläubiger haben im Verlassenschaftsverfahren nur dann Beteiligtenstellung und ein Rekursrecht, wenn durch die angefochtene Verfügung in ihre rechtliche Position eingegriffen wurde. Ein solcher Eingriff ist grundsätzlich nur in Ansehung der Gläubigerrechte nach den §§ 811, 812 und 815 ABGB und etwa dann anzunehmen, wenn in Gläubigerrechte unmittelbar eingegriffen wurde, etwa wenn der Nachlass einem anderen Gläubiger an Zahlungs statt überlassen wurde.OGH 6 Ob 99/08i, 05.06.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006659 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 18.
- OGH 2 Ob 75/18w, 17.12.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 9 · Begehren
- AußStrG § 73 · Abänderungsantrag
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur der Schuldner kann erreichen, dass das Gericht eine Sache in Verwahrung nimmt oder einen Verwahrer bestellt. An diesem Verfahrensschritt sind Sie als Gläubiger nicht beteiligt und haben keine Parteistellung. Ihre Interessen sind in diesem Stadium noch nicht berührt.
Der Gläubiger darf zwar eine Teilzahlung verlangen, aber nicht verlangen, dass Sie Ihre volle Zahlung als bloße Teilzahlung anerkennen. Will er das Geld nicht ohne Vorbehalt annehmen, dürfen Sie den strittigen Betrag bei Gericht hinterlegen.