Kann ich als Gläubiger gegen Beschlüsse im Verlassenschaftsverfahren vorgehen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 10.09.2024 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1960)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Aufhebung einer vor rechtskräftiger Entscheidung über<br/>den Absonderungsantrag erlassenen EU.OGH 5 Ob 635/78, 04.07.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006639 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 2 Ob 112/24w, 10.09.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur der Schuldner kann erreichen, dass das Gericht eine Sache in Verwahrung nimmt oder einen Verwahrer bestellt. An diesem Verfahrensschritt sind Sie als Gläubiger nicht beteiligt und haben keine Parteistellung. Ihre Interessen sind in diesem Stadium noch nicht berührt.
Nimmt das Gericht eine Hinterlegung an, sind Sie als Antragsgegner dadurch nicht benachteiligt und können diesen Beschluss nicht bekämpfen. Das gilt unabhängig davon, ob der Beschluss richtig ist und ob dieses Verfahren zu Recht in Anspruch genommen wurde.