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Darf ich als naher Angehöriger gegen den Beschluss vorgehen?

günstig für Angehöriger betrifft Angehörige, Eltern, Kinder, schutzbedürftige Personen
Grundsätzlich kann nur die betroffene Person selbst ein Rechtsmittel erheben. In besonders gelagerten Fällen muss aber auch den nächsten Angehörigen ein Rechtsmittel zugestanden werden, wenn das im Interesse der schutzbedürftigen Person notwendig ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 22.07.2025 (32 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1965)

In besonders gelagerten Fällen, wenn es im Interesse des Pflegebefohlenen notwendig ist, muss den nächsten Angehörigen ein Rekursrecht zugebilligt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 18 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006433 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 32.

Im Gesetz

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