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Darf ich mich gegen meinen eigenen Erfolg beschweren?

betrifft Antragsteller, Parteien im Außerstreitverfahren
Auch im Verfahren außer Streit steht Ihnen kein Rechtsmittel zu, wenn das Gericht Ihrem Antrag zur Gänze gefolgt ist. Wer bekommt, was er verlangt hat, ist durch die Entscheidung nicht beschwert.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1928, zuletzt bestätigt am 24.09.2025 (41 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1928)

Gegen Beschlüsse, die dem der Parteiendisposition unterliegenden Antrage stattgaben, hat der Antragsteller auch im außerstreitigen Verfahren kein Beschwerderecht. Ähnlich bereits SZ 8/194.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006587 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 41.

Im Gesetz

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