Darf ich mich gegen meinen eigenen Erfolg beschweren?
betrifft Antragsteller, Parteien im Außerstreitverfahren
Auch im Verfahren außer Streit steht Ihnen kein Rechtsmittel zu, wenn das Gericht Ihrem Antrag zur Gänze gefolgt ist. Wer bekommt, was er verlangt hat, ist durch die Entscheidung nicht beschwert.
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Ständige Rechtsprechung seit 1928, zuletzt bestätigt am 24.09.2025 (41 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1928)
Gegen Beschlüsse, die dem der Parteiendisposition unterliegenden Antrage stattgaben, hat der Antragsteller auch im außerstreitigen Verfahren kein Beschwerderecht. Ähnlich bereits SZ 8/194.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Grundbuchsverfahren.OGH 5 Ob 119/08y, 03.06.2008
- Die Beschwer als besondere Ausprägung des Rechtsschutzinteresses in höherer Instanz liegt nicht vor, wenn dem Antrag zur Gänze stattgegeben wurde.OGH 5 Ob 53/08t, 15.04.2008
- Hier: Beurteilung der Frage gelten, ob der Rechtswirksamkeit der ausländischen Entscheidung über die Ehescheidung das Anerkennungshindernis des inländischen ordre public entgegensteht.OGH 3 Ob 130/07z, 28.06.2007
- Durch Parteienantrag dürfen nicht gegen zwingendes Recht verstoßende Gerichtsentscheidungen herbeigeführt werden.OGH 3 Ob 130/07z, 28.06.2007
- Hier: Einantwortungsbeschluss.OGH 2 Ob 65/99v, 11.03.1999
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- Nachträglich entstandene Bedenken gegen die Zweckmäßigkeit der Regelung können die spätere Rückziehung der Zustimmungserklärung nicht rechtfertigen.OGH 4 Ob 506/78, 21.02.1978
- GrundbuchssacheOGH 5 Ob 156/74, 10.07.1974
- Anders dann, wenn die Entscheidung der Parteidisposition entzogen und von Amts wegen zu treffen war.OGH 5 Ob 205/72, 17.10.1972
- Daran vermag auch das Argument des Rechtsmittelwerbers nichts zu ändern, er hätte andere Anträge gestellt, wenn er zur Zeit des erstinstanzlichen Verfahrens schon verschiedene Umstände gekannt hätte, die erst später hervorgekommen seien (Verlassenschaftsverfahren).OGH 1 Ob 76/72, 24.05.1972
- Hier wurde dem Antrag des wegen Verschwendung unter verlängerter Vormundschaft Stehenden (§ 251 ABGB) stattgegeben, die Vormundschaft aufzuheben.OGH 7 Ob 84/71, 23.06.1971
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006587 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 41.
- OGH 3 Ob 91/25s, 24.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 136/23w, 24.08.2023, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 217/18z, 20.03.2019, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 222/18k, 13.12.2018, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 165/17a, 26.09.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 9 · Begehren
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