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Kann ich als Gesellschafter die Eintragung mit einem Rekurs bekämpfen?

günstig für Gesellschaft betrifft Gesellschafter, GmbH, Geschäftsführer
Als Gesellschafter können Sie die Eintragung eines Beschlusses Ihrer Gesellschaft nur mit einer eigenen Klage auf Nichtigkeit bekämpfen. Ein Rechtsmittel im Verfahren außer Streitsachen steht Ihnen dafür nicht offen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1949, zuletzt bestätigt am 24.02.2026 (28 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1949)

Die Registrierung von Beschlüssen einer GmbH kann von einem Gesellschafter nur mittels Nichtigkeitsklage, nicht aber mittels Rekurses im Verfahren außer Streitsachen angefochten werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006919 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 28.

Im Gesetz

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