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Zählen neue Umstände zum Kindeswohl noch beim Höchstgericht?

betrifft Eltern, Kinder, Unterhaltspflichtige, Erben, Verfahrensparteien
Grundsätzlich dürfen Sie im letzten Rechtszug nichts Neues mehr vorbringen. In Obsorge- und Besuchsrechtssachen berücksichtigt das Höchstgericht aber aktenkundige Entwicklungen, die die bisherige Grundlage wesentlich verändern. Bloß neues Vorbringen macht eine Behauptung noch nicht aktenkundig.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 27.05.2026 (59 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2005)

Im Revisionsrekursverfahren herrscht Neuerungsverbot.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119918 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 59.

Genannte Normen

AußStrG 2005 §66 Abs2 B

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