Wird eingetragen, solange unklar ist, ob die Behörde zustimmen muss?
betrifft Käufer, Verkäufer, Landwirte
Nein. Wenn zweifelhaft ist, ob Ihr Geschäft eine Genehmigung der Grundverkehrsbehörde braucht, darf das Grundbuchsgericht auch keine Vormerkung bewilligen. Ohne die nötige Genehmigung wäre das Geschäft nämlich noch nicht wirksam, und damit fehlt der gültige Rechtsgrund.
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 20.03.2024 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Die Vormerkung darf dann nicht bewilligt werden, wenn zweifelhaft ist, ob das dem Eintragungsbegehren zugrundliegende Recht der Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde bedarf, weil das Rechtsgeschäft bei Fehlen der erforderlichen Genehmigung schwebend unwirksam wäre und somit das Grundbuchsgericht vom mangelnden Nachweis eines (auch für die Vormerkung notwendigen) gültigen Rechtsgrundes (§ 26 Abs 2 in Verbindung mit § 35 GBG) ausgehen müsste (NZ 1991, 179/207) (mit Stellungnahme zu Hoyer und Hofmeister).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Genehmigung der (nö) Landesregierung für Grundstücksveräußerung einer Gemeinde.OGH 5 Ob 20/20g, 23.06.2020
- Da gemäß § 7 Abs 1 lit f VbgGVG keine Genehmigungspflicht für die bloße Pfandrechtsvormerkung besteht, ist eine solche ohne Vorlage einer Genehmigung bzw Negativbescheinigung der Grundverkehrsbehörde oder eines Nachweises über die Inländereigenschaft nach § 28 Abs 2 lit a VbgGVG möglich.OGH 5 Ob 236/10g, 09.02.2011
- Die in solchen Fällen bestehenden Zweifel an der grundverkehrsbehördlichen Genehmigungsbedürftigkeit und -tauglichkeit des Rechtserwerbs müssen auch im Anwendungsbereich des §16Abs 1 Z 3 Oö GVG 1994 greifen, wenn eine gesetzmäßige nachträgliche grundverkehrsbehördliche Prüfung mangels Vorlage einer zusätzlichen Vertragsausfertigung nicht gewährleistet erscheint.OGH 5 Ob 180/07t, 08.01.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060427 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 6 Ob 35/24a, 20.03.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 77/21s, 15.07.2021, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 78/21p, 12.07.2021, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 76/21v, 05.07.2021, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 20/20g, 23.06.2020
Im Gesetz
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