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Wird eingetragen, solange unklar ist, ob die Behörde zustimmen muss?

betrifft Käufer, Verkäufer, Landwirte
Nein. Wenn zweifelhaft ist, ob Ihr Geschäft eine Genehmigung der Grundverkehrsbehörde braucht, darf das Grundbuchsgericht auch keine Vormerkung bewilligen. Ohne die nötige Genehmigung wäre das Geschäft nämlich noch nicht wirksam, und damit fehlt der gültige Rechtsgrund.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 20.03.2024 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Die Vormerkung darf dann nicht bewilligt werden, wenn zweifelhaft ist, ob das dem Eintragungsbegehren zugrundliegende Recht der Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde bedarf, weil das Rechtsgeschäft bei Fehlen der erforderlichen Genehmigung schwebend unwirksam wäre und somit das Grundbuchsgericht vom mangelnden Nachweis eines (auch für die Vormerkung notwendigen) gültigen Rechtsgrundes (§ 26 Abs 2 in Verbindung mit § 35 GBG) ausgehen müsste (NZ 1991, 179/207) (mit Stellungnahme zu Hoyer und Hofmeister).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060427 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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