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Kann ich ohne Genehmigung der Grundverkehrsbehörde ins Grundbuch?

betrifft Käufer, Verkäufer, Grundeigentümer, Gemeinden
Nein. Fehlt die erforderliche Genehmigung der Grundverkehrsbehörde, kann Ihr Eigentumsrecht auch nicht bloß vorgemerkt werden. Dasselbe gilt, wenn Zweifel bestehen, ob der Erwerb genehmigungspflichtig ist, und eine nachträgliche behördliche Prüfung nicht gesichert erscheint.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 15.07.2021 (9 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1957)

Keine Vormerkung des Eigentumsrechtes bei Fehlen der Genehmigung der Grundverkehrskommission.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060311 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 9.

Im Gesetz

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