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Muss mein Schreiben an das Gericht Rekurs heißen?

günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Beteiligte, Eltern, Antragsteller
Nein. Im Verfahren außer Streitsachen behandelt das Gericht jede Eingabe als Rekurs, wenn erkennbar ist, dass Sie damit eine Entscheidung bekämpfen wollen. Dass Gründe, Beweise oder Anträge fehlen, schadet dabei nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 23.09.2020 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Im Verfahren Außerstreitsachen ist jede Eingabe, auch wenn sie keine Anfechtungsgründe, keine Ausführungen tatsächlicher oder rechtlicher Art, keine Beweismittel oder Anträge enthält, als Rekurs zu behandeln, sofern die Eingabe nur als Rekurs zu erkennen ist. (EvBl 1935/404 uva)

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006991 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

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