Darf ich mit meinem Kind in eine andere Stadt ziehen?
betrifft Eltern, Kinder, getrennt lebende Elternteile
Ob eine Übersiedlung das Wohl des Kindes gefährdet, entscheidet das Gericht nach den Umständen des einzelnen Falles. Eine solche Entscheidung hat keine grundsätzliche Bedeutung, solange die Regeln des Pflegschaftsverfahrens eingehalten und das Wohl der Kinder beachtet wurden. Der Oberste Gerichtshof prüft sie dann nicht noch einmal.
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Bei der Frage, ob das Kindeswohl durch eine Übersiedlung gefährdet ist, handelt es sich um eine nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung im Einzelfall, der keine grundsätzliche Bedeutung im Sinn des § 14 Abs 1 AußStrG zuerkannt werden kann, wenn die Grundsätze des Pflegschaftsverfahrens gewährt wurden, insbesondere darauf Bedacht genommen wurde, daß durch die Entscheidung das Wohl der Kinder nicht gefährdet wird.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: Übersiedlung von Wien nach München.OGH 8 Ob 155/25i, 28.01.2026
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006998 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 Ob 155/25i, 28.01.2026, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 14 · Anleitungs- und Belehrungspflicht
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