Zum Inhalt springen

Darf ich mit meinem Kind ins Ausland übersiedeln?

günstig für Kind betrifft Eltern, Kinder, Alleinerziehende, getrennte Elternteile
Bei der Frage, ob ein Umzug ins Ausland zulässig ist, müssen auch die Staatsangehörigkeit des Kindes und seine Vertrautheit mit Sprache und Kultur des anderen Landes berücksichtigt werden. Bei einem älteren Kind können der Abbruch gewachsener Bindungen und ein starker kultureller Gegensatz dazu führen, dass eine Gefährdung des Kindeswohls anzunehmen ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Bei der Frage der Berechtigung einer Übersiedlung unter gleichzeitiger Ausübung des Rechts zur Bestimmung des Aufenthalts des Kindes (§ 146b ABGB) müssen die Staatsangehörigkeit des Kindes und seine Vertrautheit mit der Sprache und Kultur im fremden Staat mitberücksichtigt werden. Bei einem älteren Kind kann neben dem Abbruch gewachsener sozialer Bindungen nicht nur der Wechsel des Kulturkreises selbst, sondern auch der kulturelle Kontrast zwischen der bisher erlebten Umwelt und den bisherigen Lebensgewohnheiten und Lebensauffassungen zu jenen des neuen Kulturkreises unter Umständen Anlaß zur Annahme der Kindeswohlsgefährdung bieten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106309 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Familienrecht · Übersiedlung des Kindes und Kindeswohl
Familienrecht · Umzug ins Ausland als Einzelfallfrage
Familienrecht · Rückführung des Kindes und Begleitung
Familienrecht · Feststellungen zu den Verhältnissen im Zielland
Familienrecht · Unterhalt bei Wohnsitz im Ausland