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Prüft das Höchstgericht meinen Umzugsstreit mit dem Kind nochmals?

betrifft Eltern, Kinder, getrennte Elternteile
Ob ein Umzug in eine Stadt im Ausland das Kindeswohl gefährdet und deshalb eine Änderung der Obsorge rechtfertigt, hängt immer vom Einzelfall ab. Deshalb ist das in der Regel keine Frage, die das Höchstgericht aufgreift.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Bei welchen konkreten Verhältnissen eine Übersiedlung in eine Stadt im Ausland als Kindeswohlgefährdung - die eine Obsorgeübertragung (§ 176 Abs 1 ABGB) rechtfertigen könnte - vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls und entzieht sich damit einer Beurteilung als erhebliche Rechtsfrage iSd § 14 Abs 1 AußStrG.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114625 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 23.

Im Gesetz

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