Wechselt das Gericht, wenn mein Kind woanders wohnt?
günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, Obsorgeberechtigte, Sachwalter
Verlegt ein Kind oder eine schutzberechtigte Person den ständigen Aufenthalt und damit den Mittelpunkt des Lebens in einen anderen Gerichtsbezirk, wird auch dieser Fall allein danach beurteilt, was dem Wohl des Kindes entspricht. Andere Gesichtspunkte sind nicht ausschlaggebend.
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 08.04.2026 (64 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Allein unter dem Gesichtspunkt des Wohls des Kindes ist auch der Fall zu beurteilen, dass der Pflegebefohlene seinen ständigen Aufenthalt und somit den Mittelpunkt seiner gesamten Lebensführung und wirtschaftlichen Existenz in einen anderen Gerichtssprengel verlegt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Bislang stabiler Aufenthalt der Minderjährigen im neuen Sprengel noch nicht begründet.OGH 4 Ob 46/25f, 18.03.2025
- Hier: Obdachlose betroffene Person.OGH 10 Nc 10/18d, 04.06.2018
- Die die Unterhaltsfestsetzung anstrebende Tochter ist mittlerweile volljährig und auch nicht aus einem anderen Grund als pflegebefohlen anzusehen. Die wirksame Handhabung des pflegschaftsgerichtlichen Schutzes kommt daher nicht mehr in Betracht.OGH 4 Nc 6/10k, 29.03.2010
- In einem Unterhaltsfestsetzungsverfahren, das wegen des ausländischen Wohnorts des Unterhaltspflichtigen als reines Aktenverfahren geführt wird, kommt dem Kriterium der räumlichen Nähe zum Pflegebefohlenen nur sehr untergeordnete Bedeutung zu, weil die speziellen Probleme eines solchen Verfahrens, etwa Schwierigkeit oder Dauer von Auskunfts- und Rechtshilfeersuchen, unabhängig vom Standort des Pflegschaftsgerichts auftreten.OGH 5 Nc 11/09a, 13.07.2009
- Hier: Ein solcher Vorzug kommt dem übertragenden Gericht hier - trotz der langen Verfahrensdauer - wegen eines Wechsels des zuständigen Entscheidungsorgans ausnahmsweise nicht zu.OGH 5 Nc 11/09a, 13.07.2009
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- Offene Anträge im Pflegschaftsverfahren sprechen nur dann gegen eine Übertragung, wenn das bisher zuständige Gericht wegen seiner bisherigen Ermittlungen und Tatsachenkenntnisse und seiner eingehenden Vertrautheit mit den Problemen zur Entscheidung besser geeignet ist.OGH 5 Nc 11/09a, 13.07.2009
- Keine Zuständigkeitsverlagerung, wenn der künftige Aufenthalt (in einem der beiden Gerichtssprengel) noch nicht feststeht oder solange der Aufenthalt des Betreffenden noch nicht stabil ist.OGH 5 Nc 22/07s, 12.10.2007
- Der Umstand, dass vor der Bestellung eines einstweiligen Sachwalters als Verfahrenssachwalter allenfalls neuerlich eine „Erstanhörung" vorzunehmen sein wird, ändert nichts daran, dass im Hinblick auf die weiteren notwendigen Verfahrensschritte die Übertragung der Zuständigkeit an das Bezirksgericht, in dessen Sprengel der Lebensschwerpunkt der Betroffenen liegt, zweckmäßig ist.OGH 7 Nc 5/07f, 17.04.2007
- Hier: Sachwalterschaftssache.OGH 10 Nd 510/02, 05.09.2002
- Als Ausnahmebestimmung ist § 111 JN restriktiv auszulegen.OGH 9 Nd 514/01, 19.10.2001
- Es kommt nur auf den Lebensmittelpunkt des Pflegebefohlenen an; grundsätzlich nicht auf jenen der Eltern.OGH 9 Nd 514/01, 19.10.2001
- Hier: Bei instabilen Wohnverhältnissen kann von einem ausschließlichen Lebensschwerpunkt nicht die Rede sein.OGH 9 Nd 513/00, 28.11.2000
- Offene Anträge sind kein grundsätzliches Übertragungshindernis; es hängt von den Umständen des einzelnen Falles ab, ob die Entscheidung über einen solchen Antrag durch das bisherige Gericht zweckmäßiger ist.OGH 7 Nd 510/00, 03.08.2000
- Handelt es sich um eine äußerst umfangreiche, komplexe und zufolge diverser Auslandsbezüge auch komplizierte, damit sachaufwendige und zufolge Anhängigkeit immerhin schon seit rund acht Jahren auch weit fortgeschrittene Sache, wobei allein der Minderjährige in einen anderen Gerichtssprengel verzogen ist, so sind aus der Sachbearbeitung durch ein völlig neues Gericht, dessen Richter sich erst in den mehrbändigen Akt samt Beilagenkonvoluten einlesen muss, Vorteile im Sinne des § 111 Abs 1 JN nicht zu erwarten.OGH 10 Nd 503/98, 16.04.1998
- Ein offener Antrag spricht nicht dagegen, das entscheidende Gewicht auf den Lebensmittelpunkt der Minderjährigen zu legen.OGH 5 Nd 509/95, 04.09.1995
- Keine Übertragung, wenn die Bindung des Minderjährigen an den derzeitigen Aufenthaltsort eher lose ist.OGH 10 Nd 502/94, 14.04.1994
- Befinden sich die Pflegeeltern mit dem Kind vorübergehend im Ausland, rechtfertigt dies noch nicht die Übertragung der Zuständigkeit an das Gericht in dessen Sprengel ein Elternteil (hier: Mutter) wohnt, wenn dieser sich um das Kind nicht angenommen hat.OGH 1 Nd 509/87, 07.07.1987
- Dies ist in der Regel ein wichtiger Grund für die Übertragung der Pflegschaftssache.OGH 7 Nd 503/83, 15.02.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046908 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 64.
- OGH 1 Ob 34/26w, 08.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 46/25f, 18.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 208/21f, 02.12.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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