Kann die Frist für die Aufteilung nach der Scheidung verlängert werden?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Geschiedene, Anwälte, Kinder
Für die Frist zur Aufteilung des ehelichen Vermögens gelten die allgemeinen Verjährungsregeln sinngemäß. Außergerichtliche Vergleichsgespräche können die Frist daher anhalten. Ein rechtzeitiger Antrag unterbricht sie nur, wenn Sie das Verfahren danach auch ordentlich weiterbetreiben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 20.12.2022 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Die allgemeine Verjährungsbestimmung des § 1497 ABGB ist auf die Präklusivfrist des § 95 EheG - auch in Ansehung des vom Antragsgegner gestellten Gegenantrages - analog anzuwenden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verfahrenshilfeantrag wegen Aufteilung nach den §§ 81 ff EheG; kein Aufteilungsantrag im Zeitraum von siebeneinhalb Monaten nach Bestellung ihres Verfahrenshelfers.OGH 1 Ob 5/16s, 28.01.2016
- Die Unterbrechungswirkung des rechtzeitigen Aufteilungsantrags setzt demnach die „gehörige Fortsetzung“ des Verfahrens voraus.OGH 6 Ob 66/10i, 19.05.2010
- Hier: Hemmung der Verjährung durch außergerichtliche Vergleichsgespräche.OGH 3 Ob 205/08f, 19.11.2008
- Auf die Frist des § 95 EheG sind die allgemeinen Verjährungsbestimmungen analog anzuwenden.OGH 3 Ob 205/08f, 19.11.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034613 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 19.
- OGH 1 Ob 215/22g, 20.12.2022, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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