Zum Inhalt springen

Welche Auskunft bekomme ich im Aufteilungsverfahren nach der Scheidung?

günstig für Antragsteller betrifft geschiedene Ehegatten, Ehegatten, Antragsteller
Im Verfahren über die Aufteilung nach der Scheidung können Sie vom früheren Ehegatten nur Auskunft über sein Vermögen verlangen. Ein weitergehender Anspruch auf eine förmliche Abrechnung steht Ihnen nicht zu.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2022, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2022)

Im Rahmen eines Aufteilungsverfahrens nach §§ 81 ff EheG kann (nur) der Anspruch auf Auskunftserteilung analog zu Art XLII Abs 1 zweiter Fall EGZPO geltend gemacht werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134258 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Genannte Normen

EGZPO ArtXLII; EheG §81

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Antragsgegner Auskunft über Vermögen bei der Aufteilung

Bei der Aufteilung nach der Scheidung haben Sie Anspruch auf Aufteilung, aber nicht auf eine förmliche Abrechnung. Auskunft können Sie nur verlangen, wenn Sie glaubhaft machen, dass Vermögen verheimlicht wird. Die bloße Behauptung genügt nicht; Sie müssen die betroffenen Werte so genau benennen, dass Ihr Antrag kein Ausforschen auf gut Glück ist.

günstig für Antragsgegner Aufteilung nur bestimmter Gegenstände

Nach der Scheidung können Sie nur jene Sachen aufteilen lassen, die überhaupt der Aufteilung unterliegen. Verlangen Sie die Aufteilung anderer Gegenstände, wird Ihr Antrag insoweit abgewiesen. Dasselbe gilt, wenn Sie die Frist versäumt haben.

Verwandte Fragen

Familienrecht · Auskunft im Aufteilungsverfahren nach Scheidung
Familienrecht · Auskunft über eheliches Vermögen
Familienrecht · Vorrang des Aufteilungsverfahrens
Verfahrensrecht · Rechtsmittel im Aufteilungsverfahren nach Scheidung