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Kann ich einen schweren Fehler des ersten Gerichts weiterverfolgen?

betrifft Antragsteller, Beteiligte eines Gerichtsverfahrens
Wenn Sie einen besonders schweren Fehler des Erstgerichts rügen und das nächsthöhere Gericht diesen Fehler verneint hat, ist dieser Punkt erledigt. Sie können ihn beim Obersten Gerichtshof nicht mehr aufgreifen. Das gilt auch im Verfahren außer Streitsachen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 08.04.2026 (78 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Nach der Neuordnung des Revisionsrekursrechtes im Verfahren außer Streitsachen und dessen Anpassung an das Revisionsrecht der Zivilprozessordnung können behauptete Nichtigkeiten erster Instanz, die nicht auch dem Verfahren der zweiten Instanz anhaften, deren Vorliegen das Rekursgericht jedoch verneint hat, auch im Verfahren außer Streitsachen nicht mehr zum Gegenstand der Bekämpfung der rekursgerichtlichen Entscheidung gemacht werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 13 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007232 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 78.

Genannte Normen

AußStrG idF WGN 1989 §15 Z1; AußStrG 2005 §66 AIB

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