Kann ich einen Verfahrensfehler nochmals aufgreifen, wenn er schon verneint wurde?
betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Rechtsmittelwerber
Bestimmte schwere Verfahrensmängel können Sie auch dann noch beim Höchstgericht geltend machen, wenn das Gericht zweiter Instanz sie bereits verneint hat. Für diese Mängel gibt es im Außerstreitverfahren keine Einschränkung des Rechtsmittels.
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Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 07.07.2026 (68 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Die in § 66 Abs 1 Z 1 AußStrG genannten Mängel können auch dann in einem Revisionsrekurs geltend gemacht werden, wenn sie vom Rekursgericht verneint worden sind. Wegen der ausdrücklichen Anordnung in § 66 Abs 1 AußStrG und des Fehlens einer § 519 ZPO vergleichbaren Bestimmung gibt es keine Grundlage für die Annahme einer diesbezüglichen Rechtsmittelbeschränkung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren über einen Rückführungsantrag nach dem HKÜ.OGH 6 Ob 65/26s, 09.06.2026
- Hier: Richtervorbehalt.OGH 1 Ob 263/22s, 28.02.2023
- Hier: Unterbleiben der mündlichen Verhandlung nach § 19a HeimAufG.OGH 7 Ob 6/17h, 29.03.2017
- Hier: Mangel der gesetzlichen Vertretung.OGH 1 Ob 75/16k, 30.08.2016
- Hier: Der Bewohner wurde entgegen § 19a Abs 2 HeimAufG nicht zur mündlichen Verhandlung geladen.OGH 7 Ob 101/13y, 04.09.2013
Alle 15 Ergänzungen anzeigen
- Eine sonstige, nicht unter § 66 Abs 1 Z 1 AußStrG subsumierbare und vom Rekursgericht verneinte Mangelhaftigkeit des Verfahrens erster Instanz kann aufgrund der klaren gesetzlichen Anordnung in § 66 Abs 1 Z 2 AußStrG nicht mehr im Revisionsrekurs geltend gemacht werden.OGH 8 Ob 63/13t, 30.07.2013
- Hier: Mangel der internationalen Zuständigkeit.OGH 3 Ob 41/13w, 13.03.2013
- Hier: International entschiedene Rechtssache.OGH 6 Ob 96/11b, 14.09.2011
- Hier: Internationale Streitanhängigkeit (Rechtshängigkeit).OGH 1 Ob 44/11v, 28.04.2011
- Hier: Mangel der inländischen Gerichtsbarkeit (internationale Zuständigkeit).OGH 5 Ob 173/09s, 13.10.2009
- Der Zulässigkeit des Rechtsmittels steht nicht entgegen, dass die Zulässigkeit des Rechtswegs vom Rekursgericht bereits ausdrücklich bejaht wurde.OGH 9 Ob 40/08k, 28.01.2009
- Hier: Verletzung des rechtlichen Gehörs.OGH 7 Ob 182/07a, 17.10.2007
- Bereits vom Rekursgericht verworfener Einwand der absoluten Nichtigkeit des Löschungsbeschlusses, da strittig ist, ob der zu löschende Geschäftsführer nach § 18 FBG überhaupt zu verständigen ist.OGH 6 Ob 167/07p, 13.09.2007
- Ein Revisionsrekurs ist daher auch insoweit meritorisch zu behandeln, als er weiterhin entschiedene Rechtssache geltend macht.OGH 6 Ob 132/07s, 13.09.2007
- Im gegenständlichen Fall wurden die Zulässigkeit des Rechtsweges vom Rekursgericht und die Zulässigkeit des außerstreitigen Rechtsweges übereinstimmend von beiden Vorinstanzen in der Begründung ihrer Entscheidungen ausdrücklich bejaht.OGH 10 Ob 25/06h, 03.10.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121265 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 68.
- OGH 6 Ob 107/26t, 07.07.2026
- OGH 6 Ob 65/26s, 09.06.2026, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 28/26p, 08.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 68/25b, 20.11.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 21/25m, 30.10.2025, Fall aus Kärnten
- OGH 10 Ob 6/25t, 26.06.2025
- OGH 2 Ob 16/25d, 25.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 86/24v, 14.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 152/24i, 23.10.2024
- OGH 8 Ob 72/24g, 26.09.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
AußStrG 2005 §66 Abs1 Z1
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