Muss ich mein Kind zum Kontakt bringen, wenn es nicht will?
günstig für Kontaktberechtigter betrifft Eltern, Kinder, Obsorgeberechtigte
Ja. Sie dürfen das Kind nicht nur nicht negativ beeinflussen, sondern müssen alles Zumutbare tun, um den Kontakt aktiv zu ermöglichen, auch gegen den Willen des Kindes. Dazu gehört jedenfalls, das Kind zu Beginn der festgelegten Zeiten am vereinbarten Ort zu übergeben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 12.09.2023 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Der mit einem Verkehrsrechtstitel Belastete muss über die Abstandnahme von einer negativen Beeinflussung des Kindes hinaus alles ihm Zumutbare unternehmen, um in aktiver Weise dem daraus Berechtigten den persönlichen Verkehr mit dem Kind selbst gegen dessen Willen zu ermöglichen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dazu zählt jedenfalls die Verpflichtung zur Übergabe des Kindes zu Beginn der festgelegten Kontaktrechtszeiträume an den festgelegten Örtlichkeiten.OGH 4 Ob 75/23t, 12.09.2023
- Selbst wenn der Weigerungsgrund des Kindes nicht in einer negativen Beeinflussung durch die Mutter liegt, muss sich diese dennoch bemühen, Widerständen des Kindes entgegenzutreten.OGH 2 Ob 19/11z, 30.05.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007336 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 15.
- OGH 4 Ob 75/23t, 12.09.2023, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 177 · Obsorge der Eltern
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 19 · Öffentlichkeit
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